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   BVerwG, 15.03.2011 - 7 B 51.10   

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https://dejure.org/2011,15754
BVerwG, 15.03.2011 - 7 B 51.10 (https://dejure.org/2011,15754)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.2011 - 7 B 51.10 (https://dejure.org/2011,15754)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2011 - 7 B 51.10 (https://dejure.org/2011,15754)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 108 Abs 2 VwGO, § 108 Abs 1 S 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO
    Anspruch auf Auszahlung von Fördermitteln für naturschutzgerechte Bewirtschaftung eines Großteichs; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Verfahrensmängel

  • Wolters Kluwer

    Auszahlung einer Geldleistung aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag für die naturschutzgerechte Bewirtschaftung eines Großteichs im Jahr 1997; Jährliche Auszahlung nach Durchführung der vereinbarten Bewirtschaftungsauflagen als Gegenleistung für die ...

  • rewis.io

    Anspruch auf Auszahlung von Fördermitteln für naturschutzgerechte Bewirtschaftung eines Großteichs; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Verfahrensmängel

  • ra.de
  • rewis.io

    Anspruch auf Auszahlung von Fördermitteln für naturschutzgerechte Bewirtschaftung eines Großteichs; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Verfahrensmängel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auszahlung einer Geldleistung aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag für die naturschutzgerechte Bewirtschaftung eines Großteichs im Jahr 1997; Jährliche Auszahlung nach Durchführung der vereinbarten Bewirtschaftungsauflagen als Gegenleistung für die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2011 - 7 B 51.10
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und ernsthaft in seine Erwägungen einzubeziehen (BVerfG, Beschluss vom 28. März 1985 - 1 BvR 1245/84 u.a. - BVerfGE 69, 233 ).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 7 C 3.90

    Wasserrechtliche Planfeststellungsbehörde - Ausbauvorhaben - Zwingender

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2011 - 7 B 51.10
    Das Gebot der freien Beweiswürdigung verpflichtet dazu, bei Bildung der Überzeugung von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt auszugehen (Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 7 C 3.90 - BVerwGE 85, 155 = Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 14).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2011 - 7 B 51.10
    Grundsätzlich ist vielmehr davon auszugehen, dass das Gericht insbesondere schriftsätzlichen Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, soweit nicht gegenteilige Anhaltspunkte vorhanden sind (BVerfG, Beschluss vom 3. April 1979 - 1 BvR 733/78 - BVerfGE 51, 126 ).
  • BVerwG, 12.02.2008 - 9 B 70.07

    Zulässigkeit einer Zuordnung der vom Kläger geltend gemachten Fehler in der

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2011 - 7 B 51.10
    In einem solchen Fall fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts und zugleich für die Überprüfung seiner Entscheidung darauf, ob die Grenze einer objektiv willkürfreien, die Natur- und Denkgesetze sowie allgemeine Erfahrungssätze beachtenden Würdigung überschritten ist (stRspr; vgl. Urteil vom 13. Dezember 2000 - BVerwG 8 C 30.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 21; Beschlüsse vom 27. April 2007 - BVerwG 7 B 2.07 - juris Rn. 5 und vom 12. Februar 2008 - BVerwG 9 B 70.07 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 30.99

    Verstoß gegen die Aufklärungspflicht und den Überzeugungsgrundsatz;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2011 - 7 B 51.10
    In einem solchen Fall fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts und zugleich für die Überprüfung seiner Entscheidung darauf, ob die Grenze einer objektiv willkürfreien, die Natur- und Denkgesetze sowie allgemeine Erfahrungssätze beachtenden Würdigung überschritten ist (stRspr; vgl. Urteil vom 13. Dezember 2000 - BVerwG 8 C 30.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 21; Beschlüsse vom 27. April 2007 - BVerwG 7 B 2.07 - juris Rn. 5 und vom 12. Februar 2008 - BVerwG 9 B 70.07 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 27.04.2007 - 7 B 2.07

    Inhalt des Überzeugungsgrundsatzes aus § 108 Abs. 1 S. 1

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2011 - 7 B 51.10
    In einem solchen Fall fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts und zugleich für die Überprüfung seiner Entscheidung darauf, ob die Grenze einer objektiv willkürfreien, die Natur- und Denkgesetze sowie allgemeine Erfahrungssätze beachtenden Würdigung überschritten ist (stRspr; vgl. Urteil vom 13. Dezember 2000 - BVerwG 8 C 30.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 21; Beschlüsse vom 27. April 2007 - BVerwG 7 B 2.07 - juris Rn. 5 und vom 12. Februar 2008 - BVerwG 9 B 70.07 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 27.03.2013 - 6 B 50.12

    Abberufung von der Abteilungsleitung eines Universitätsklinikums; Auslegung von

    Nur wenn besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3, vom 20. April 2009 - BVerwG 6 B 107.08 - juris Rn. 9 und vom 15. März 2011 - BVerwG 7 B 51.10 - juris Rn. 12).

    Nach dem Grundsatz der ordnungsgemäßen richterlichen Überzeugungsbildung muss das Gericht von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgehen (Urteile vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 S. 2 und vom 18. Mai 1990 - BVerwG 7 C 3.90 - BVerwGE 85, 155 = Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 14 S. 5; Beschluss vom 15. März 2011 a.a.O. Rn. 13).

  • BVerwG, 02.07.2014 - 6 B 21.14

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Bevollmächtigten im Vorverfahren; Zuweisung

    Insoweit wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nur verletzt, wenn deutliche Anhaltspunkte vorliegen, dass das Gericht die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. etwa: BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 - juris Rn. 20, BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3, vom 15. März 2011 - BVerwG 7 B 51.10 - juris Rn. 12 und vom 27. März 2013 - BVerwG 6 B 50.12 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 74 Rn. 11).
  • VG Frankfurt/Main, 28.09.2011 - 7 L 540/11
    Dass der Beigeladene privatrechtlich organisiert ist, ist in diesem Zusammenhang unerheblich (zum öffentlich-rechtlichen Vertrag mit einem Privaten vgl. zuletzt BVerwG, Beschl. v. 15.03.2011 - 7 B 51/10, BeckRS 2011, 49318; LG Berlin, Urt. v. 16.06.2009 - 63 S 451/08, BeckRS 2009, 28460).
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